In schwierigen Situationen: Frauen müssen sich informieren können

Denkt eine Frau darüber nach, eine Schwangerschaft zu beenden, ist es  umso bedeutender, dass sie die Informationen findet, die sie für ihre Entscheidung benötigt. Gleichzeitig soll sie selbst bestimmen, welchen Arzt oder welche Ärztin sie aufsuchen möchte. Intensive Beratung in Not- und Konfliktlagen ist für uns besonders wichtig.

Serpil Midyatli Landtag Schleswig-Holstein

 

Dennoch ist eine Gießener Ärztin kürzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt worden, nachdem sie auf ihrer Homepage  Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch bereitgestellt hatte. Das Gericht betrachtete dies als „Werbung” und berief sich § 219a des Strafgesetzbuches.

Heutzutage ist das Internet der zentrale Ort, sich zu informieren. Deshalb wirkt dieses Urteil wie aus der Zeit gefallen.  Im schleswig-holsteinischen Landtag haben wir als SPD zusammen mit der SSW-Fraktion die Landesregierung aufgefordert,  sich im Bundesrat für die Abschaffung des Paragrafen 219a stark zu machen. Dort wird eine entsprechende Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen diskutiert.

 

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