Zum vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Verordnungsentwurf zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern erklärt die stv. Vorsitzende und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birte Pauls:
„Was wir in Wirklichkeit brauchen, sind verbindliche gesetzliche Personalbemessungsschlüssel. Diese benötigen wir fachlich begründet für alle Bereiche der stationären und ambulanten Pflege. Deutschland ist Schlusslicht im europäischen Vergleich, wenn es um die Relation Pflegekraft zu Patienten geht. Das ist ein Armutszeugnis für so ein reiches Land.
In Deutschland muss sich eine Pflegekraft im Schnitt um 13 Patienten kümmern. In den USA kommen durchschnittlich 5,3 Patienten auf eine Pflegefachkraft, in den Niederlanden sieben, in Schweden 7,7 und in der Schweiz 7,9. Die Relation zwischen Pflegekraft und Patienten ist nicht nur ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der Arbeitsbedingungen, sondern hat auch direkten Einfluss auf die Qualität der Pflege und damit auf die Patientensicherheit. Patientensicherheit kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Studien zeigen, dass mit Abnahme der Anzahl an qualifizierten Beschäftigten und der damit einhergehenden höheren Arbeitsbelastung für den Rest der Belegschaft das Risiko für Komplikationen und die Gefahr von lebensbedrohlichen Fehlern für die Patienten steigen.“