Mit dem bestehenden Recht können die Menschen durch die Erwerbslosigkeit ins Bodenlose fallen. Das und die Stigmatisierung erwerbssuchender Menschen muss umgehend beendet werden.
Zur Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen Entwicklungsfähigkeit und des Vertrauens in die demokratischen Institutionen müssen gesicherte Strukturen und eine schützende Ordnung die nicht mehr zeitgemäßen Regelungen ersetzen.“
Dazu wurden auf der AfA-Konferenz u.a. folgender Beschluss durch die Delegierten gefasst:
Zur Sicherung und zum Schutze der Anerkennung der Lebenswege und des fairen Wandels in der Arbeitswelt ist insbesondere Folgendes umzusetzen:
- Die Agentur für Arbeit wird zur Arbeitsversicherung, sie schützt und sichert Erwerbsarbeit; das Recht auf Fort- und Weiterbildung wird garantiert.
- In jedem Bundesland wird zur Begleitung der Beschäftigten im Wandel ein Innovations- und Transfercenter öffentlich gefördert.
- Die Humanisierung der Arbeit, der Arbeits-, Gesundheits-, Daten- und Persönlichkeitsschutz wird nicht länger vernachlässigt – die Kontrolle und Überwachung werden konsequent ausgebaut.
- Leih-/Zeitarbeit, Mini- und Midi-Jobs sowie betriebsnahe Werkverträge werden auf ein Minimum gesetzlich reduziert; sachgrundlose Befristungen werden verboten.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12,63 Euro angehoben und direkt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes gekoppelt; dieser Mindestlohn ist zugleich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Bund, Länder und Kommen mindestens zu zahlen.
- Aus dem Arbeitslosengeld I wird ein Erwerbslosengeld I, welches bei Erwerbslosigkeit für mindestens 36 Monate in Höhe von 85% des letzten Entgelts gezahlt wird. Wer dann immer noch kein neues Beschäftigungsverhältnis finden konnte, erhält ein Erwerbslosengelt II in Höhe von 70/75%. Repressive und entwürdigende Regelungen werden ersatzlos gestrichen.
- Die Arbeitgeber_innen zahlen eine zweckgebundene Wertschöpfungsabgabe, indem sie 20% höhere Beiträge in die gesetzliche Arbeitsversicherung zahlen als die Arbeitnehmer_innen.
- Der Staat intensiviert die Möglichkeiten des sozialen Arbeitsmarkts (Teilhabechancengesetz) und eröffnet den erwerbssuchenden Menschen die Option zu einer sozialversicherten, tarifgebundenen und mitbestimmten Tätigkeit.Die Arbeitnehmer_innen der SPD schließen sich in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) zusammen. Zwischen den landesweiten Konferenzen treffen sie sich monatlich zur Landesvorstandssitzung und regional zu Sitzungen, Gesprächsrunden und gelegentlichen Veranstaltungen.