Zur heutigen Entscheidung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dem Antrag des ehemaligen Landespolizeidirektors Ralf Höhs auf Zuerkennung des Betroffenenstatus nicht stattzugeben, erklärt der Obmann der SPD-Abgeordneten Kai Dolgner:
„Ich finde es höchst bedauerlich und unverständlich, dass Herrn Höhs der Betroffenheitsstatus nicht zuerkannt wurde. Im Rahmen der medialen Berichterstattung und der bisherigen Beweisaufnahme wurden ihm zum Teil schwere Vorwürfe gemacht. Da Herr Höhs auch noch der höchstrangige Polizeibeamte im Land war und er damit zudem eine hohe strukturelle Verantwortung trug und außerdem im LKA der verantwortliche Abteilungsleiter – sowohl für den Subway- Komplex, als auch für die Versetzung – war, ist er unserer Auffassung nach eine der entscheidenden Personen für viele Fragen unseres Untersuchungsauftrages. Deshalb wäre es für die SPD-Fraktion eine Selbstverständlichkeit gewesen, Herr Höhs bzw. seinem Anwalt mit allen Rechten eines Betroffenen auszustatten – wie der erweiterten Akteneinsicht oder der Möglichkeit, den Zeugen eigene Fragen zu stellen. Das hätte allein die Fairness geboten!“