Schwarz-Grün benachteiligt unsere Sparkassen

Beate Raudies: Wir halten die bestehenden, bundeseinheitlichen Regelungen für vollkommen ausreichend.

Beate Raudies Bild: Jan Konitzki

Zur heutigen Anhörung zum Sparkassengesetz im Finanzausschuss erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Beate Raudies:  

„Die heutige Anhörung im Finanzausschuss hat gezeigt, dass die von der Landesregierung vorgeschlagen Änderungen des Sparkassengesetzes nicht nur die öffentlich-rechtlichen Sparkassen ohne Grund benachteiligen, sondern dass sie teilweise auch verfassungsrechtlich bedenklich sind. Warum die schwarz-grüne Regierung ohne Not bei den für die lokale Wirtschaft immens wichtigen Sparkassen andere Maßstäbe anlegt, als bei anderen Banken, bleibt schleierhaft.

Wir halten die bestehenden, bundeseinheitlichen Regelungen für vollkommen ausreichend. Es ist nicht erforderlich, eigene Regeln in Schleswig-Holstein zu schaffen und dadurch viel Bürokratie zu verursachen. Die Landesregierung konnte dies heute erneut nicht schlüssig erklären. Das kann nur als Misstrauensvotum gegen die ehrenamtlichen Verwaltungsräte der Sparkassen verstanden werden. Die Anhörung hat zudem gezeigt, dass das Land noch nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich besitzt, da der Bund mit dem Kreditwesengesetz (KWG) eine abschließende Regelung getroffen hat.

Besonders irritierend ist, dass CDU und Grüne es entgegen ihrer Ankündigung nicht geschafft haben, einen Änderungsantrag zur heutigen Sitzung vorzulegen, das Gesetz aber trotz der umfangreichen Fragen, die die Anhörung aufgeworfen hat, bis zur kommenden Woche durchpeitschen wollen. Ordentliche Gesetzgebungsverfahren sehen anders aus. Wir werden deshalb abhelfen und noch heute einen Änderungsantrag vorlegen, der die Arbeit der Verwaltungsräte der Sparkassen sicherstellt, ohne ihnen zusätzliche Steine in den Weg zu legen.“

Beate Raudies