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Presse

Lieber mit Hilfe der AfD regieren, als gar nicht regieren

Ralf Stegner: Nach dieser völligen Missachtung des Wählerwillens kann die Aufgabe von Herrn Kemmerich nur darin bestehen, sofort von seinem Amt zurückzutreten. Alles andere wäre ein Dammbruch und Triumph für die Höcke-AfD. Das würde der deutschen Demokratie weit über Thüringen hinaus schaden“

Bild: mohamed_hassan (Pixabay)

Jamaika liefert nicht!

Heiner Dunckel: In der IT-Gesamtplanung von Jamaika ist keine Strategie erkennbar. Für eine Regierung, die sich die Digitalisierung des Landes auf die Fahnen geschrieben hat, können die bisherigen Ergebnisse nur enttäuschen.

Die SPD steht fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in Schleswig-Holstein!

Tobias von Pein: Laut Bericht wurden der Stelle von Januar bis Oktober vergangenen Jahres 51 antisemitische Vorfälle gemeldet. Zentral ist dabei, dass antisemitische Vorfälle häufig „in den Raum“ gestellt werden, ohne sich gegen individuelle Personen richten zu müssen, aber auch wenn sie sich gegen Einzelne richten, ist die jüdische Community als solche dahinter das Ziel.

Einen Eingriff in die vom Grundgesetz gewährleistete kommunale Selbstverwaltung lehnen wir ab

Stefan Weber: Die AfD möchte § 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ändern. Die Steuer für Jagdhunde soll wegfallen. Sie wollen einfach so in die vom Grundgesetz in Artikel 28 Absatz 2 gewährleistete kommunale Selbstverwaltung eingreifen und den Gemeinden und Kommunen diese Steuer für ihre Jagdhunde einfach generell streichen.

Bild: Michael August

Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!

Beate Raudies: Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten...

Bild: Foto: Michael August

Gleichstellungsbericht: Viel geschafft, viel zu tun!

Beate Raudies: Seit 25 Jahren bekennt sich der Staat im Grundgesetz zu seiner Verpflichtung, bestehende Benachteiligungen von Frauen zu überwinden. Seitdem ist klar: begünstigende Regelungen sind zulässig, vor allem, wenn es faktische Benachteiligungen gibt – sprich: Frauenförderung ist erlaubt! Sie ist auch nach wie vor geboten und dringend erforderlich.