März 2020
Unser Ziel ist, allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinen angemessenen und für sie bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir wollen deshalb eine aktive Rolle des Landes bei der Städte- und Wohnraumförderung, in der Landesplanung, in der Bodenpolitik und beim Schutz der Mieterinnen und Mieter!
Unsere Forderungen sind deshalb klar:
1.Wohnen ist ein Grundrecht und kein Luxus!
- Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens und ein klares Bekenntnis zu dem Ziel, allen Menschen im Land angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir fordern deshalb, das Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung zu verankern!
- Durch die Einrichtung einer Enquete-Kommission des Landtags für bezahlbaren Wohnungsbau in Schleswig-Holstein werden wir eine breite Debatte mit allen relevanten Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wohnungswirtschaft anstoßen, neue Impulse entwickeln und Lösungswege aufzeigen.
2.Ein fairer und transparenter Wohnungsmarkt für alle!
- Wir fordern die Wiedereinführung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung in Schleswig-Holstein, damit die Mieten nicht ungebremst weiter steigen können!
- Das Land muss die Städte und Gemeinden finanziell und fachlich dabei unterstützen, durch qualifizierte Mietspiegel die Transparenz auf den lokalen Wohnungsmärkten zu erhöhen, die Vergleichbarkeit der Miethöhen für die Mieterinnen und Mieter zu verbessern und Mieterhöhungen zu begrenzen. Kooperationen von Gemeinden sollen besonders gefördert werden.
- Das Land muss seine gesetzgeberischen Kompetenzen ausschöpfen, damit Städte und Gemeinden die Zweckentfremdung von Wohnraum wo immer möglich wirksam unterbinden können.
- Wie auch in anderen Bundesländern müssen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, durch ein Wohnraumaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz Verfall und der Verwahrlosung von Wohnraum wirksam zu bekämpfen und unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer zu beseitigen.
3. Mit gezielter Wohnungs- und Städtebauförderung der Herausforderung begegnen!
- Die Wohnungsknappheit kann nur durch den Neubau von Wohnungen wirksam bekämpft werden. In Schleswig-Holstein wird ein Bestand von zusammen mindestens 120.000 preisgünstigen und geförderten Mietwohnungen benötigt, um den Wohnungsmarkt spürbar zu entspannen und das Mietniveau insgesamt signifikant zu beeinflussen.
- Der Wegfall der Belegbindungen für sozialen Wohnraum muss dringend gestoppt werden. Hierfür müssen jährlich durch Neubau und Sanierung mindestens 5.000 mit Belegbindungen versehene Wohnungen in angemessener Größe entstehen, damit der Bestand nicht weiter absinkt.
- Es muss darüber hinaus für Investoren attraktiver werden, freiwillig eine möglichst lange Belegbindung für geförderten Wohnraum zu akzeptieren. Durch eine Bindung der Förderhöhe an die Dauer der Belegbindung könnten gezielt Anreize für Eigentümer gesetzt werden.
- Der Neubau von Wohnraum braucht Zeit. Daher muss auch über die Verlängerung und den verstärkten Neukauf von Belegbindungen sowie attraktiver Förderung von Sanierungen gezielt zusätzlicher gebundener Wohnraum geschaffen werden.
- Bund und Land müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Finanzierung der Wohnraum- und Städtebauförderung Die Grundgesetzänderung zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus war richtig – jetzt muss der Bund die Mittel weiter aufstocken und über die Legislatur hinaus verlängern. Auch das Land muss sich weiter auf hohem Niveau mit eigenen Mitteln einbringen.
- Das Land muss seine Förderprogramme weiter ständig an die Bedarfe anpassen. Dafür bedarf es eines Kriterienkatalogs für soziale Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Klares Ziel muss sein, die Sozialbindung des Wohnraumes im Land signifikant und dauerhaft zu erhöhen. Die Programme müssen gezielt darauf ausgerichtet sein, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigen Einkommen, Studierende, Auszubildende, Senioren, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Familien mit Kindern zu schaffen.
- Neben dem klassischen geförderten Wohnungsbau müssen verstärkt besondere Wohnformen, z.B. senioren-, behinderten- und generationengerechtes Wohnen sowie die enge Vernetzung der sozialen Angebote, des ÖPNV und der Grundversorgung – von Pflegediensten über Einkaufsmöglichkeiten bis hin zur medizinischen Versorgung – in den Wohnquartieren gefördert werden. Wichtig ist dabei, die Konzepte in den Kommunen vor Ort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln.
- Es wird nicht überall gelingen, dass sämtliche neu gebaute oder sanierte Wohnungen barrierefrei sind. Unser Ziel bleibt dennoch, bezahlbares Wohnen und Barrierefreiheit dort wo immer es möglich ist miteinander zu verbinden. Deshalb muss der Anteil barrierefreier Wohnungen im geförderten Wohnungsbau signifikant über den Mindestanforderungen der Landesbauordnung (LBO) liegen. Die Möglichkeiten des „Universalen Bauens“ müssen dafür noch besser genutzt werden. Ziel ist, flexible und anpassungsfähige bauliche Strukturen zu schaffen, die je nach individuellem Bedarf ohne großen Aufwand verändert werden können.
- Ein nicht unerheblicher Teil der in Schleswig-Holstein verbrauchten Energie geht in Heizung und Warmwasser. Daher muss jede Möglichkeit genutzt werden, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren. Energetische Standards tragen so zum Klimaschutz und zur dauerhaften Senkung der Nebenkosten bei. Uns ist bewusst, dass die Standards sowohl für Eigentümer wirtschaftlich als auch für Mieterinnen und Mieter bezahlbar sein müssen. Daher muss darauf geachtet werden, dass Energiestandards nicht die Baukosten über Gebühr erhöhen. Hier ist eine intelligente Beratungs- und Förderlandschaft notwendig.
- Die bestehenden Studiengänge im Bereich Architektur und Bauingenieurwesen müssen weiter gestärkt werden. Gerade barrierefreies, energieeffizientes und kostengünstiges Bauen muss noch stärker zum Inhalt des Studiums werden.
- Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen und gestiegenen Baupreise müssen sich die Förderprogramme dabei noch stärker als bisher auf direkte Zuschüsse stützen. Förderkredite alleine reichen nicht mehr aus, um die Förderung für Investoren attraktiv zu machen. Eine Erhöhung der schon bestehenden Baukostenzuschüsse für Sozialwohnungen ist deshalb notwendig, um dieser Entwicklung entgegen zu treten.
- Mit nachhaltigen Programmen der Städtebauförderung muss auch weiterhin die Entwicklung der Kommunen und ihrer Quartiere dauerhaft auf hohem Niveau gefördert werden. Wir setzen uns dafür ein, die bestehen Programme langfristig fortzuführen und diese noch besser an die Bedarfe der Kommunen in unserem Land anzupassen. Insbesondere die zeitliche Befristung der Programme greift oftmals zu kurz, um langfristigen Entwicklungen zu begegnen. Zudem bedarf es einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-Umland-Partnerschaften im Rahmen der Städtebauförderung. Nach dem Vorbild des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ muss auch in Schleswig-Holstein mehr bezahlbarer Wohnraum im Neubau zu ermöglicht und die Bauherren an den Kosten für die benötigte soziale Infrastruktur beteiligt werden.
4. Wohnraum ist zu wichtig, um ihn allein dem freien Markt zu überlassen!
- Ein nicht unerheblicher Teil des Mietwohnraumes wird in Schleswig-Holstein nicht von Privatpersonen oder gewinnorientierten Unternehmen, sondern von Wohnungsbaugenossenschaften geschaffen und vermietet. Die Genossenschaften sind nicht wegzudenken, wenn es um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geht. Wir werden deshalb die gemeinwohlorientierten Genossenschaften stärken und die Neugründung fördern und unterstützen.
- Das Land muss gezielt die Gründung und den Ausbau kommunaler Wohnungsgesellschaften unterstützen und fördern. Ziel ist, die Kommunen so aufzustellen, dass sie in der Lage sind, wirkungsvoll auf den lokalen Wohnungsmarkt einwirken zu können und Bedarfe gezielt zu decken – durch Neubau ebenso wie durch Aufkauf von Wohnungsbeständen.
- Auch das Land muss wieder selbst aktiv als Akteur auf dem Wohnungsmarkt auftreten können und handlungsfähiger werden. Wir fordern deshalb die Gründung einer eigenen Landeswohnungsbaugesellschaft. Diese Gesellschaft soll dort tätig werden, wo es keine kommunalen Strukturen gibt oder diese nicht ausreichen. Sie soll die Städte und Gemeinden bei der Gründung kommunaler Gesellschaften unterstützen, Serviceleistungen für Wohnraum im kommunalen Eigentum anbieten und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Standortkommunen eigenen Wohnraum schaffen, wo dies mit bestehenden örtlichen Strukturen allein nicht erbracht werden kann. So können je nach örtlichen Gegebenheiten auch kleinere Kontingente an Wohnungen geschaffen und verwaltet werden, ohne dass die Kommune selbst Strukturen und Know-How vorhalten muss. Damit können gezielt Lücken in der Versorgung mit Wohnraum, insbesondere auch bei speziellen Wohnformen, geschlossen werden. Hierzu soll eine geeignete Beteiligungsform der betreffenden Kommunen gefunden werden. Auch die Umsetzung in Form eines Genossenschaftsmodells halten wir für denkbar.
- Angesichts der hohen Bau- und Immobilienpreise wird es gerade für junge Familien immer schwerer, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Das häufigste Problem ist, dass es am nötigen Eigenkapital fehlt. Dabei gibt es kaum eine bessere Möglichkeit, Vermögen aufzubauen, für das Alter vorzusorgen und sich dauerhaft von steigenden Mieten unabhängig zu machen. Wir werden deshalb das Modell des Mietkaufes staatlich fördern. Dabei baut und finanziert der Staat z.B. über eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Eigentumswohnungen und –häuser. Diese werden dann anstelle eines Darlehens an junge Familien und Menschen unterhalb einer Einkommensgrenze vergeben. Über monatliche Zahlungen ähnlich einer Miete tilgen die Bewohner dieses Darlehen und erwerben so nach und nach Eigentum.
- Die Kommunen müssen finanziell auch bei vorbereitenden planerischen Maßnahmen, insbesondere zu neuen, innovativen und inklusiven Wohnkonzepten, Fachgutachten, Wohnungstauschbörsen und Wettbewerben stärker durch das Land unterstützt werden. Hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung zu stellen.
5. Aktiver und steuernder Staat – aktive Bodenpolitik
- Mit dem Landesentwicklungsplan müssen die Weichen für die Siedlungsentwicklung in Schleswig-Holstein für die kommenden Jahre richtig gestellt werden. Dabei genügt es nicht, nur die Wohnbaukontingente der Gemeinden zu erhöhen. Die Landesplanung muss klare Antworten darauf geben, wie Baulandgewinnung nachhaltig stattfinden kann, ohne den Flächenverbrauch übermäßig zu erhöhen. Konkurrenzen mit dem Natur- und Klimaschutz, der Naherholung, dem Gewerbe und der Landwirtschaft müssen mit klugen Konzepten und ehrgeizigen Planungen gemeinsam mit den Kommunen angegangen werden.
- Nur wenn Städte und ihr Umland eng kooperieren, wird das Problem der angespannten Wohnungsmärkte zu lösen sein. Statt Kirchturmdenken und Konkurrenz brauchen wir verstärkt interkommunale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, um mit gemeinsamer Planung und intelligenten Konzepten für die Siedlungsentwicklung, den ÖPNV und die soziale Infrastruktur ganzheitliche Lösungen zu erarbeiten. Hierzu bedarf es auch finanzieller Anreize und Förderung sowie vorausschauender Landesplanung.
- Die Attraktivität des ländlichen Raumes als Wohnort muss erhalten bleiben, vor allem auch für jüngere Menschen. Gleichzeitig ist es aber angesichts des Demografischen Wandels eine besondere Herausforderung, die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu erhalten und auszubauen. Ein gutes und attraktives Wohnumfeld, Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Bildung, medizinische Versorgung und Mobilität gehören als wichtige Standortfaktoren dazu. Auch hier muss die Landesplanung klare Leitplanken vorgeben.
- Ohne Nachverdichtungen und Aufstockungen im Innenbereich wird es unmöglich sein, den Flächenverbrauch nachhaltig reduzieren und gleichzeitig ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen. Dennoch darf dies nicht dazu führen, dass Kleingärten, Grünanlagen und Flächen für die Naherholung komplett aus den Städten verschwinden. Die Städtebauförderung muss noch besser auf diese Herausforderung ausgerichtet werden, damit die Kommunen bei der Umsetzung guter Konzepte unterstützt werden können.
- Bei geeignetem Bauland darf nicht das Höchstgebot über den Verkauf entscheiden, sondern der Nutzen für das Gemeinwohl. Bund, Länder und Kommunen müssen geeignete, frei werdende Liegenschaften vorrangig dem Wohnungsbau zur Verfügung stellen und sich auch an der Sanierung der Liegenschaften beteiligen. Ein signifikanter Anteil (30% oder mehr) des geschaffenen Wohnraums muss sozial gebunden sein. Wo immer sinnvoll muss die Vergabe über das Erbbaurecht erfolgen, um den Zugriff der öffentlichen Hand dauerhaft zu erhalten.
- Durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht müssen Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, in die Lage versetzt werden, Immobilien zu einem limitierten Preis (z.B. ermittelt anhand der sozial verträglich erzielbaren Miete) zum Zwecke der Schaffung bezahlbaren Wohnraums erwerben zu können.
- Durch einen Liegenschaftsentwicklungsfonds und eine Entwicklungsgesellschaft könnten die Kommunen in Schleswig-Holstein bei aktiver Standort- und Liegenschaftspolitik unterstützt werden und so effektiver Bauland mobilisieren. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen sind hier bereits viel weiter.
- Die Kommunen brauchen mehr Spielräume, um auch in Gebieten ohne Bebauungsplan Vorgaben für die Wohnbebauung machen zu können. Durch eine Erweiterung des § 9 Absatz 2 a bis c BauGB kann es Städten und Gemeinden ermöglicht werden, in unbeplanten, aber im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und in allen beplanten Gebieten, in denen Wohnnutzungen zulässig sind, einfache Bebauungspläne zur Festsetzung von (weiteren) Wohnnutzungen zu erlassen. Damit wären die Kommunen in der Lage, auch in solchen Bereichen Vorgaben zum Beispiel zum Anteil des geförderten Wohnraums zu machen.
- Das Land muss seine gesetzgeberischen Kompetenzen auch im Steuerrecht nutzen, um die Kosten für den sozialen Wohnungsbau und die Schaffung von Wohneigentum für besondere Zielgruppen zu senken. Eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus und für Familien mit Kindern bei erstmaligem Immobilienerwerb ist deshalb sinnvoll. Dies kann das Land auch ohne bundesrechtliche Änderungen – im Gegensatz zum Freibetrag, den die Jamaika-Koalition fordert. Die Mehreinahmen durch die Eindämmung der sogenannten „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer werden wir hierfür verwenden.
- Wir begrüßen, dass mit der Grundsteuerreform auch die Grundsteuer C geschaffen wurde, die es Kommunen ermöglicht, brachliegendes Bauland besonders zu besteuern. Damit wird Spekulation auf Bauland weniger attraktiv. Nun müssen die Kommunen dieses Mittel aktiv nutzen! Es muss Gemeinden darüber hinaus leichter gemacht werden, Baugebote wirksam durchzusetzen, um Spekulationen auf Bauland zu unterbinden.
- Vermieter können die Grundsteuer nach wie vor vollständig auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Dabei profitieren auch Vermieter davon, dass von den Einnahmen aus der Grundsteuer die kommunale Infrastruktur finanziert wird. Denn dadurch werden die vermieteten Wohnimmobilien überhaupt erst nutzbar und attraktiv. Das zahlen die Mieterinnen und Mieter bisher mit. Daher muss die Umlagefähgkeit der Grundsteuer komplett aus der Betriebskostenverordnung gestrichen werden.
- Dass geförderter Wohnraum zukünftig bei der Grundsteuer niedriger bewertet wird, als anderer Wohnraum in gleicher Lage, sorgt für weitere Entlastung. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Diese Neuregelung darf nicht durch eine landeseigene Regelung für die Grundsteuer torpediert werden!
- Die letzten Änderungen im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnungsbau, z.B. im Holzbau und beim Dachgeschossausbau, waren im Grundsatz richtig. Die bauordnungsrechtlichen Erleichterungen dürfen aber nicht zu einem Weniger an Sicherheit und vor allem nicht zu einem dauerhaften Verzicht auf Barrierefreiheit führen. Die neuen Möglichkeiten müssen deshalb verantwortungsvoll eingesetzt werden, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier sind Kommunen und Bauherren gleichermaßen in der Pflicht.