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Die unabhängige Mandatsausübung ist kein Lippenbekenntnis, sondern Verfassungsgrundsatz

Thomas Rother: Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke – bei Enthaltung der Fraktionen der FDP und der AfD – das Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches verabschiedet. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Erhöhung des Strafrahmens bei der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträger*innen vor und stuft damit dieses Delikt künftig als Verbrechen ein. Der Tatbestand bleibt hingehen unverändert.